Wohnungsrechtsmodell
Sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnungsrecht
Entscheiden Sie sich für unser Haus, bieten wir Ihnen ab dem 60. Lebensjahr ein Wohnmodell, das einmalig in Darmstadt ist. Bei uns erwerben Sie ein lebenslanges Wohnungsrecht für eine seniorengerechte Wohnung und wohnen somit mietfrei. Sie besitzen nicht die Immobilie selbst, sondern ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an der gewünschten Wohnung. Und zwar so lange, wie Sie es wünschen. Die Vorteile: ein hohes Maß an Flexibilität, finanzielle und persönliche Freiheit sowie die Sicherheit, auf bestmögliche Unterstützung und Pflege in Ihrem häuslichen Umfeld vertrauen zu können.
Bereits heute an morgen denken
Unser Modell ermöglicht Ihnen eine langfristige Planung und die zuverlässige Absicherung Ihres Ruhestandes. Wer ein lebenslanges Wohnungsrecht vereinbart, investiert in seine Zukunft. Er kann bereits heute genau kalkulieren, welche Kosten im Alter auf ihn zukommen. Ein wichtiger Vorteil in Zeiten, in denen die Höhe der Renten nicht mehr dauerhaft garantiert ist und Krankheit immer mehr zum privaten Risiko wird.
Wohnungsrecht - ein uraltes Sicherungsprinzip
Das Wohnungsrechtsmodell ist eine alte Form der Lebensabsicherung. Durch den Eintrag ins Grundbuch genießen Sie eigentumsähnliche Sicherheit.
Gleichzeitig sind Sie flexibel wie ein Mieter und können kündigen, falls sich Ihre Bedürfnisse ändern. Die Erstattung von Restwerten und deren Höhe ist monatsgenau vertraglich geregelt.
Sie haben die Wahl
Haben Sie eine Wohnung ausgewählt, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht, erstellen wir ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot. In die Berechnung des Wohnrechtspreises fließen verschiedene Faktoren ein: Maßgeblich sind das Lebensalter des Erwerbers und die Wohnungsgröße. Ihr Wohnungsrecht wird juristisch verbrieft und wird gemäß § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Grundbuch eingetragen. Für Ehepaare kann ein gemeinsames Wohnungsrecht vereinbart werden. Wir erstellen Ihnen gerne jeweils ein Angebot für Sie und Ihren Lebenspartner.
Flexibel bleiben
Sollte sich Ihre persönliche Lebenssituation ändern, sind Sie nicht an unser Haus gebunden. Eine Auflösung des Wohnungsrechtsvertrags ist unkompliziert und mit einer dreimonatigen Frist jederzeit möglich. Der nicht "abgewohnte" Wert wird Ihnen anteilig als einmalige Rückzahlungssumme innerhalb von sechs Monaten erstattet. Ansonsten erlischt das Wohnungsrecht erst mit dem Todesfall; es ist nicht auf Dritte übertragbar. Erben und Begünstigte haben in diesem Fall einen Anspruch auf Rückerstattung des nicht »abgewohnten« Wertes.
Die Vorteile des Wohnungsrechtserwerbs auf einen Blick:
- Zumeist deutlich niedrigere Erwerbskosten als beim klassischen Immobilienkauf und keine Eigentümerverpflichtungen
- Individueller Wohnungsrechtspreis auf Basis von Lebensalter und Wohnungsgröße
- Hohe Flexibilität durch Kündigungsrecht und Rückerstattung – auch an Erben